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Was ändert sich gegenüber der vorherigen Verordnung?

Die 2G-Plus-Regel ist in der neuen Verordnung konkreter gefasst. Ein zusätzlicher Testnachweis entfällt demnach für Personen mit…

– einer Booster-Impfung

– deren Zweitimpfung nicht mehr als 90 Tage zurückliegt

– deren Genesenennachweis mindestens 28 Tage alt ist, aber nicht älter als 90 Tage

– die einmal geimpft und einmal genesen sind.Erleichterungen gibt es für sportliche Aktivitäten auf Sportanlagen unter freiem Himmel.

Individualsport, bei dem sich der Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten lässt, ist dort nun wieder unter 3G-Bedingungen möglich. Damit können nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen mit einem negativen Test beispielsweise wieder Golf spielen oder Leichtathletik treiben. Das Land setzt damit einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg um. Für Hallensport gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel.