Ab dem heutigen Tag, 24.02.2022, gilt für Nutzer der Sportanlagen drinnen und draußen die 3G-Regel. Zusätzlich besteht die FFP2-Maskenpflicht drinnen außer beim Sporttreiben oder im Sitzen.
Der nächste Lockerungsschritt erfolgt zum 04.03.2022.
Die neuen Regelungen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html